Gazelle-Autorin Eleonora Roldán Mendívil sprach mit dem Aktivisten Komi E., der 2003 aus politischen Gründen aus dem Togo floh und in die Bundesrepublik Deutschland kam. Mit anderen aktiven Menschen begleitete sie ihn am 26.02.10 zum Gerichtsverfahren nach Halle (Saale) - er klagte gegen die Erhebung von 10€, die von Flüchtlingen bei jeden Antrag auf Verlassen des Landkreises zu zahlen sind - und fing die Stimmung der Mitreisenden und deren ablehnende Haltung gegenüber der, gegen die Menschenrechte verstoßenden Residenzpflicht ein.
Morgens, 7 Uhr. Ca. 30 Menschen haben sich vor dem Reisezentrum am Alexanderplatz versammelt. Die Stimmung ist etwas gedrückt - auch wenn alle lächeln und versuchen sich den Schlaf aus den Augen zu reiben. Komi E. begrüßt alle persönlich. Zwanzig Minuten später macht sich die Gruppe auf den Weg zum Bus. Heute geht es nach Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt. Wer ist Komi E. und warum konnte er diese Menschen mobilisieren ihn so früh zu begleiten?
Komi E.
Komi E. wurde im Togo geboren wo er bis 2003 lebte. Hier besaß er ein Textilgeschäft und war als Einzelhändler tätig. Komi trat der Oppositionspartei UFC - Union des Forces de Changement - (Union der Kräfte der Veränderung) bei, welche einen freien und demokratischen Staat Togo anstreben.
Geschichte Togos
Geschichtlicher Hintergrund: Im Gegensatz zu den umliegenden Gebieten kam es auf dem Territorium des heutigen Togo in vorkolonialer Zeit nie zur Gründung größerer staatlicher Einheiten. Das heutige Staatsgebiet von Togo, Ergebnis relativ junger, kolonialer Grenzziehung, war in seiner Geschichte ständiger Emigration und Inmigrantion ausgesetzt. Daher der heutige „Vielvölkerstaat“. Seit dem 16. Jahrhundert war die Küste Togos als sogenannte „Sklavenküste“ bekannt, da sie Europäern als Quelle für afrikanische Sklaven diente. Europäische Kolonialmächte - Deutschland, Großbritannien, Frankreich - teilten das Gebiet unter sich auf, verloren es durch Kriege wieder und zogen nach belieben neue Grenzen. 1957 schloss sich Britisch-Togoland an das nun „unabhängige“ Ghana an. Der französische Teil erhielt 1955 von Frankreich Autonomie und schließlich 1960 die volle „Unabhängigkeit“. Von 1967 bis 2005 beherrschte General Gnassingbé Eyadéma das Land. Massive Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen haben viele Menschen - auch Komi E. - ins Exil gezwungen. Nach dem Tod von Gnassingbé Eyadéma am 5. Februar 2005 ernannte die Armee des Landes seinen Sohn Faure Gnassingbé zum neuen Präsidenten. Am 25. Februar trat dieser unter internationalem Druck jedoch wieder zurück. Das Amt wurde vom Parlamentspräsidenten übernommen. In der äußerst umstrittenen Wahl vom 24. April 2005 wurde der Sohn des Diktators zum Präsidenten gewählt; mehr als 500 Menschen starben bei und nach diesen Wahlen.
Kampf gegen Ungerechtigkeiten
Komi E. kämpfte schon im Togo gegen Ungerechtigkeiten und für die konsequente Umsetzung der Menschenrechte und auch in Deutschland nahm er seine politischen Rechte wahr.
Wie alle Flüchtlinge wurde Komi E. nach seinem Asylantrag in eine „Gemeinschaftsunterkunft für AsylbewerberInnen“ gewiesen. Diese „Lager“ befinden sich meist in ländlichen Gebieten. Komi E. fühlte sich eingeschränkt, er wurde bevormundet: Lebensmittel und Kleidung wurden ihm, wie den anderen, mehr oder weniger zugeteilt. Um Freunde außerhalb seines Landkreises zu besuchen musste er bei der Ausländerbehörde, gegen eine Gebühr von 10 Euro, einen Antrag auf Verlassen des Landkreises stellen. Denn Asylbewerber stehen unter der sogenannten „Residenzpflicht“ und dürfen sich ohne „Erlaubnis“ nicht frei bewegen. Aufgrund der finanziell geringen Einkünfte von Flüchtlingen in Deutschland (ihnen werden je nach Landkreis um die 40€ monatlich zugeteilt), wird ihnen damit das Recht „sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen“ unmöglich gemacht, obwohl dies ein im Artikel 13 der UN- Menschenrechtscharta verankertes, allgemeines Menschenrecht ist. Die geographische und institutionelle Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland wird damit durch weitere finanzielle Hürden verschärft.
Gründung: Togo Action Plus
„Warum dürfen wir nicht arbeiten, uns nicht frei bewegen, eigenständig unser Leben hier gestalten?“ fragt Komi E. Und die Ausländerbehörde Halle (Saale) verlangte weiterhin 10 Euro von ihm wenn er zum Beispiel seine Verlobte in Berlin besuchen wollte. Nach dem Selbstmord eines Togolesischen Freundes in einer „Gemeinschaftsunterkunft für AsylbewerberInnen“ im Jahr 2004 – er hatte 10 Jahre auf die Bewilligung seines Antrages gewartet – beschloss Komi E. mit anderen Flüchtlingen aus dem Togo ihre Situation nicht mehr tatenlos zu akzeptieren; die Flüchtlingsinitiative Togo Action Plus entstand. Das Ziel der Initiative, bei der Komi E. als Vizepräsident fungiert, ist es die Situation von AsylbewerberInnen in Deutschland öffentlich zu machen. „Am Anfang waren viele dabei“, erzählt Komi „dann wurde ihnen von den Behörden mit Abschiebung gedroht. Bei einigen blieb es nicht nur bei der Drohung - andere gingen aus Angst in den Untergrund.“ Heute finanziert sich Togo Action Plus aus privaten Spenden.
Klage gegen 10-Euro-Gebühr
Komi E. setzte sich mit dem Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt zusammen und beschloss, gegen diese 10-Euro-Gebühr zu klagen. Dies geschah 2007, Komi E. besaß damals eine Duldung, ein Zustand ständiger Angst vor der Abschiebung. Mit Unterstützung vom Flüchtlingsrat Halle (Saale), der antikolonialen Initiative Karawane, der Initiative zur Unterstützung von Flüchtlingen no lager halle, dem Bündnis verschiedener antirassistischen Gruppen und Einzelpersonen Plataforma (heute Ex Plataforma), der Flüchtlingsplattform The Voice, und zahlreichen Privatpersonen organisierte Komi E. verschiedene Aktionen gegen die
10-Euro-Gebühr und gegen die Residenzpflicht im allgemeinen: Faxkampagnen, Demonstrationen, Veranstaltungen zu Rassismus in Deutschland.
Einige Tage nach der erfolgreichen Faxkampagne erreichte Komi E. ein Bescheid von der Ausländerbehörde Landkreis Saalekreis (Merseburg), in dem er zu einer Rückzahlung von vermeintlichen „Abschiebevorbereitungen“ von über 1165,01 Euro aufgefordert wurde. Alle aufgelisteten Kosten in dem Bescheid entsprechen aber nicht der genannten Begründung der Behörden. Dieser skurrile Bescheid - den andere auf Abschiebung wartende nicht bekamen - wurde jedoch vor Kurzem aus Gründen der „Verjährung“ zurückgezogen.
„Widerstand ist unsere Waffe“
In Halle treffen Komi E. und seine UnterstützerInnen noch mal auf. Die Aktivisten samt Presse begeben sich in den Gerichtssaal und nach 30 Minuten steht fest: Komi E. hat zu Recht geklagt. Die Erhebung einer 10-Euro-Gebühr von Seiten der Ausländerbehörde ist rechtwidrig. Komi E. wird seine gezahlten 10 Euro erstattet bekommen - seine Klage war erfolgreich. Es wird geklatscht, man nimmt sich in den Arm. „ich fühle mich erleichtert“ versichert Komi E. „aber hätte ich verloren, dann wäre ich in die nächste Instanz gegangen, denn Widerstand ist unsere Waffe.“ Die letzten Worte sind heute schon öfters gefallen.
Auf Nachfrage erfahre ich von einem jungen Berliner, dass er Komi E. unterstützt, da es gegen die Menschrechte verstößt, wie mit ihm und anderen Flüchtlingen umgegangen wird. „Meine Ausbildung beim Auswärtigem Amt hat mich maßgeblich politisiert“, sagt er „das hier vermittelte autoritäre Menschenbild hat mich erschüttert und mich zum aktiv werden motiviert.“ Die Schikanen gegen sogenannte „Ausländer“ seien nicht integrationsförderlich und er werde sich das Recht, öffentlich Druck zu machen, nicht nehmen lassen. Der 22-Jährige versicherte, in diese Richtung weiter politisch aktiv zu sein.
Eine andere Berlinerin (26) hält das ganze Konzept der Residenzpflicht für falsch und äußerst fatal. Sie ist sich im Klaren, dass es sehr schwer sein wird dieses Gesetz abzuschaffen will aber trotzdem laut dagegen protestieren. „Zwar ist dies ein Einzelfallurteil, jedoch wird es maßgebend für die Zukunft sein. Dies ist eine wichtige Grundlage für Betroffene um sich zu wehren.“
Flashmob-Demo
Nach dem positiven Urteil versammelten sich die Aktivisten zu einer Flashmob-Demo und zogen mit drei Transparenten durch die Innenstadt. Es wurde „Stop, Stop, Stop Residenzpflicht!“ gerufen, Passanten wurden mit Flyern auf das Anliegen aufmerksam gemacht.
„Ich habe nun das Recht, hier zu bleiben“
Nach einem durch und durch geglückten Tag sitzt Komi E. erschöpft im Reisebus. Auch seine Frau und sein kleiner Sohn können nun richtig verschnaufen. „Was sind deine Pläne für die Zukunft?“ frage ich Komi E. „Ich habe nun das Recht hier zu bleiben. Meine Familie ist hier in Berlin und hier möchte ich auch bleiben. Ich werde dafür kämpfen, dass mein Sohn in dieser Gesellschaft nicht diskriminiert wird. Ich möchte eine feste Arbeit finden, in einer Antirassismus Beratungsstelle oder ähnlichem. Ich werde hundertprozentig aktiv bleiben.“ Komi E. lächelt.
Die Residenzpflicht ist ein menschenverachtende deutsche Regelung und neben den üblichen Diskriminierungen gegen Asylsuchende nur die Spitze des Eisberges. Ein sozialer Staat sollte flüchtende Menschen wohlwollend aufnehmen und nicht gleich unter Generalverdacht stellen. Warum können AsylbewerberInnen nicht bei Freunden und Familie verweilen, solange über ihren Antrag entschieden wird? Wir sprechen von Menschen, mit einem Leben, einer Vergangenheit, einer Familie, mit Träumen und Wünschen. Sie werden eingepfercht und ausgegrenzt; finanziell, sozial und emotional. Wollen wir dies als Zivilgesellschaft dulden? Wenn wir nicht aufbegehren, wer dann?
Gerade Menschen, die diese harten Etappen der Asylsuche durchlaufen haben, sollten sich hierfür einsetzen, ihre Lebensgeschichte teilen und weiterhin diejenigen nicht vergessen, deren Stimmen nicht so laut hallen - weil sie nicht auf Deutsch protestieren oder weil sie des Schreiens müde sind. Es liegt in unserer Hand etwas zu verändern und Druck auf die Politik auszuüben.
Komi E. ist ein sehr mutiger Mann, der von sehr klar denkenden starken Menschen unterstützt wird. Hoffen wir, dass sich in Zukunft noch mehr Menschen zusammenfinden um zu rufen: „Residenzpflicht abschaffen!“